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Advokatenloge
(3x)
An diese Loge können ein Rechtsbündnis, ein Verräter
oder ein Gildemeister angelegt werden. |
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Händlerloge (3x)
Hier können ein Händlerbündnis, ein Gildemeister
oder ein Verräter angelegt werden. |
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Ritterloge (3x)
An diese Loge können einRitterbündnis, ein
Verräter oder der Gildemeister angelegt werden. Der Stärkepunkt
ist gegen alle Angriffe/Ereignisse immun. |
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Gildemeister (2x)
Ersetzt ein beliebiges eigenes Bündnis, oder den Verräter.
Es darf nur ein Gildemeister pro Fürstentum ausliegen.
Kann an eine beliebige eigene Loge oder Gilde angelegt werden. |
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Verräter (2x)
Wird auf eine freien Platz einer gegnerischen Loge oder Gilde
gelegt, bis er durch einen Gildemeister ersetzt wird. Es darf
nur ein Verräter pro Fürstentum ausliegen. |
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Advokatengilde (3x)
An diese Gilde können zwei Rechtsbündnisse, ein Verräter
oder ein Gildemeister angelegt werden. |
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Händlergilde (3x)
An diese Gilde können zwei Handelsbündnisse, ein Verräter
oder ein Gildemeister angelegt werden. |
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Rittergilde (3x)
An diese Gilde können zwei Ritterbündnisse, ein Verräter
oder ein Gildemeister angelegt werden. Der Stärkepunkt
ist gegen alle Angriffe/Ereignisse immun. |
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Richterrat
(1x)
Verhindert Bildung/Fortbestehen von Rechtsbünden auf Catan.
Alle Rechtsbünde aller Spieler müssen unter verschiedene
Stapel gemischt werden. |
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Handelsregister
(1x)
Verhindert die Bildung/Fortbestehen aller Händlerbünde
auf Catan.
Alle Händlerbünde aller Spieler müssen unter
verschiedene Stapel gemischt werden. |
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Trutzburg
(1x)
Verhindert Bildung/Fortbestehen von Ritterbünden auf Catan.
Alle Ritterbünde aller Spieler müssen unter verschiedene
Stapel gemischt werden.
Die Stärkepunkte sind gegen alle Angriffe/Ereignisse immun. |
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Handelsbund
(1x)
Bieten Sie einem Mitspieler an, Ihre Handelspunkte zu vereinigen.
Resultiert daraus die Handelsmacht, erhalten beim Wurf 'Mühle'
beide Partner je einen Rohstoff vom Gegner. (Bei 4 Spielern
geben beide Gegner je einen Rohstoff ab. Der Besitzer der Karte
beginnt und sucht sich ein Opfer und Rohstoff aus, der Partner
bekommt einen Rohstoff seiner Wahl vom zweiten Gegner) Im Falle
der Handelsmacht erhalten beide einen Siegpunkt. Bedingung:
Beide Spieler haben einen freien Platz an einer Händlerloge
oder Händlergilde |
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Fernhandel
(1x)
Handelswirksame Gebäude und Einheiten (Karten, die das
Tauschverhältnis von Rohstoffen verbessern und Karten,
die als Bedingung für andere handelskarten gelten) beider
Fürstentümer können von beiden Verbündeten
genutzt
werden. So kann man z.B. über eine Handelsflotte des
Verbündeten den entsprechenden Rohstoff 2:1 tauschen.
Hat der Partner ein z.B.
Handelskontor, so gilt diese Bedingung für Aktions- oder
Ausbaukarten beider Spieler. Hat einer der Spieler einen Hafen,
so verdoppeln sich die Handelspunkte der Flotten beider Spieler.
Die Handelspunkte des einen Spielers gelten aber nicht für
den anderen. (siehe Handelsbund)
Bedingung: Beide Spieler haben einen freien Platz an einer
Händlerloge oder Händlergilde
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Handelsunion
(1x)
Alle Ausbauten und Einheiten mit Handelspunkt kosten beide Partner
einen beliebigen Rohstoff weniger. Bedingung: Beide
Spieler haben einen freien Platz an einer Händlerloge oder
Händlergilde |
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Embargo (1x)
Der Gegner darf Rohstoffe nicht mehr über seine Handelsflotten
tauschen. (gilt bei 4 Spielern für beide Gegner.)
Bedingung: Beide Spieler haben einen freien Platz an einer
Händlerloge oder Händlergilde |
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Ritterbund (1x)
Die Bündnispartner vereinigen die Stärke- und Turnierpunkte
ihrer Ritter. Im Falle der Rittermacht erhalten beide einen
Siegpunkt. Bei der Turniermacht erhalten beide beim Würfelwurf
'Ritter' einen Rohstoff beliebigen Rohstoff. Bedingung:
Beide Spieler haben einen freien Platz an einer Ritterloge oder
Rittergilde
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Waffenbruderschaft
(1x)
Ausbauten, die Stärke-/ Turnierpunkte, Anschaffungskosten
oder Schutz von Rittern verändern (Schmiede, Ordensburg,
Kathedrale, Turnierplatz etc.) gelten für beide Fürstentümer.
Bedingung: Beide Spieler haben einen freien Platz an einer
Ritterloge oder Rittergilde |
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Zeughaus (1x)
Ausbauten, die Stärke-/ Turnierpunkte, Anschaffungskosten
oder Schutz von Rittern verändern (Schmiede, Ordensburg,
Kathedrale, Turnierplatz etc.) kosten einen beliebigen Rohstoff
weniger. Bedingung: Beide Spieler haben einen freien
Platz an einer Ritterloge oder Rittergilde
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Ächtung (1x)
Hat der Gegner die Turniermacht, so erhält er nun keinen
Rohstoff mehr beim Würfelwurf 'Ritter' . (Bei 4 Spielern
bestimmt der Besitzer der Karte das 'Opfer') Bedingung:
Beide Spieler haben einen freien Platz an einer Ritterloge oder
Rittergilde
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Rechtsbund (1x)
Die Eigenschaften und Funktionen aller Stadtausbauten (rot)
gelten in beiden Fürstentümern. So schützt eine
Wasserversorgung alle Städte beider Spieler vor der Seuche.
Hat einer der Partner z.B. eine Universität oder ein Handelskontor
errichtet , können beide Spieler Aktions- oder Ausbaukarten
bauen die dieses als Bedingung haben. Baut einer eine Bibliothek,
dürfen beide eine Karte mehr auf der Hand halten usw.
Bedingung: Beide Spieler haben einen freien Platz an einerAdvokatenloge
oder Advokatengilde |
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Geheimsitzung
(1x)
Die Handkarten beider Bündnispartner sind vor allen Angriffen
und Ereignissen sicher. Bedingung: Beide Spieler haben
einen freien Platz an einerAdvokatenloge oder Advokatengilde
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Korruption
(1x)
Der Gegner darf 1 Karte weniger auf der Hand halten . (gilt
bei 4 Spielern für beide Gegner)
Bedingung: Beide Spieler haben einen freien Platz an einerAdvokatenloge
oder Advokatengilde |
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Schatzmeister
(1x)
Der Bau von Stadtausbauten kostet beide Partner einen beliebigen
Rohstoff weniger. Bedingung: Beide Spieler haben einen
freien Platz an einerAdvokatenloge oder Advokatengilde
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Schutzbund (1x) (freies Bündnis)
Auf gegnerische Aktionskarten gegen einen der Bündnispartner
können beide mit Schutzkarten reagieren. Bedingung:
Beide Spieler haben einen freien Platz an einer beliebigen Loge
oder Gilde.
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Unterschlagung
(2x)
Beendet ein beliebiges eigenes Händlerbündnis, der
Spieler erhält soviele Einheiten eines beliebigen Rohstoffs
seiner Wahlvon seinem (ex-)Verbündeten, wie dieser besitzt,
und auf den eigenen Landschaften untergebracht werden kann.
Kosten: 1 eigenes geltendes Händlerbündnis. Es
spielt keine Rolle, ob sie das Bündnis angeboten oder angenommen
haben. |
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Hinterhalt (2x)
Sie brechen ein beliebiges eigenes Ritterbündnis, erschlagen
einen verbündeten Ritter ihrer Wahl aus dem Hinterhalt,
dieser muss auf den Ablagestapel gelegt werden. Gegen den Hinterhalt
gibt es keinen Schutz. Kosten: 1 eigenes geltendes Ritterbündnis.
Es spielt keine Rolle, ob sie das Bündnis angeboten oder
angenommen haben.
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Rechtsbeugung
(2x)
Sie brechen ein beliebiges eigenes Rechtsbündnis, und dürfen
die Handkarten des (ex-)Verbündeten durchsuchen, und zwei
davon auf Ihre Hand nehmen. Sie könne die Karten auch direkt
ausspielen, müssen aber nicht. Kosten: 1 eigenes
geltendes Rechtsbündnis. Es spielt keine Rolle, ob sie
das Bündnis angeboten oder angenommen haben. |
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Vertrauensbruch (3x)
Löst einen beliebigen eigenen oder fremden bestehenden
Bündnisvertrag, gleich welcher Gilde. (auch freie Bündnisse)
Kosten: 1 beliebieges geltendes Bündnis. |
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Anhörung (3x)
Ein gegnerisches Blockadebündnis Ihrer Wahl (Handelsembargo,
Ächtung, Korruption) wird aufgelöst. Kosten:
1 beliebieges gegnerisches geltendes Blockadebündnis. |
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Handelsfrieden (1x)
Bis zum nächsten '?' dürfen keine Handelsaktionskarten
gespielt werden, beim Würfelwurf 'Mühle'’ erhält
der Spieler / das Bündnis mit der größten Handelsmacht
keine Rohstoffe.
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Ritterfrieden (1x)
Bis zum nächsten '?' dürfen keine Ritteraktionskarten
gespielt werden, beim Würfelwurf 'Ritter' erhält der
Spieler / das Bündnis mit der größten Turniermacht
keine Rohstoffe.
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Rechtsfrieden (1x)
Bis zum nächsten '?' dürfen keine Aktionskarten gespielt
werden, die den Gegner schädigen. (Feuerteufel, Spion etc.
, wohl aber Landreform, Kundschafter etc.)
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